Für Menschen die eine Behinderung haben und eine volle Erwerbs-Minderung festgestellt wurde (Rente oder Ähnliches), gibt es das arbeits-therapeutische Zuverdienstprogramm.
Hier gelten andere Regeln. Das ist kein Arbeits-Verhältnis. Beispielsweise können Sie höchstens 15 Stunden in der Woche teilnehmen.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind in die Betriebe und Teams integriert. Die Anforderungen sind nicht so hoch.